Denk mal an Berlin / Der Verein ⁄ Satzung


Satzung Berlin, den 29. Januar 2003

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Stimmrecht und Beschlussfähigkeit
§ 10 Vorstand
§ 11 Kuratorium
§ 12 Kassenprüfer
§ 13 Auflösung des Vereins

"Denk mal an Berlin e. V." Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen Denk mal an Berlin e. V, Verein zur Förderung der
Denkmalpflege in Berlin, nachfolgend „Verein“ genannt.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung

Die Förderung kann in ideeller wie in materieller Hinsicht erfolgen.

(2) Die Zielsetzung des Vereins kann insbesondere durch Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern auch in Kooperation mit anderen Förderinitiativen verwirklicht werden:





Adresse: http://ww.denk-mal-an-berlin.de/der-verein/satzung.html